Wir befinden uns immer noch im Lockdown, werden aber ab Anfang März wieder die Kinder- und Jugendtrauergruppen im Anderland (im Kleinstformat) starten. Unter Beibehaltung der Vorsichts- und Hygienemaßnahmen kann die Begleitung stattfinden.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung vom 12. Februar 2021 gestattet ausdrücklich unsere Arbeit.
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 13. Februar 2021 (mit markierten Änderungen)
Darin heißt es unter anderem.... "Das Abstandsgebot nach Absatz 2 gilt nicht im Rahmen von Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). "
Wir sind gemeinsam vorsichtig und aufmerksam, damit Kinder- und Jugendarbeit in unseren Räumen jetzt wieder möglich wird. Kinder und Jugendliche benötigen Orte und Räume für Begegnung mit Gleichaltrigen.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung vom 12. Februar 2021 gestattet ausdrücklich unsere Arbeit.
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 13. Februar 2021 (mit markierten Änderungen)
Darin heißt es unter anderem.... "Das Abstandsgebot nach Absatz 2 gilt nicht im Rahmen von Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). "
Wir sind gemeinsam vorsichtig und aufmerksam, damit Kinder- und Jugendarbeit in unseren Räumen jetzt wieder möglich wird. Kinder und Jugendliche benötigen Orte und Räume für Begegnung mit Gleichaltrigen.